Erstellung von Bodengutachten, historische Recherchen und Gefährdungsabschätzungen
Die Erstellung eines Bodengutachtens dient der Risikobeurteilung von Liegenschaften z.B. beim Kauf oder Verkauf von ehemaligen Industrie- und Gewerbeflächen. Das Gutachten stellt die Grundlage zur Situationsbeurteilung im Betrieb befindlicher Anlagen bei Verdachtsmomenten auf Bodenbelastungen dar, um belastbare Aussagen zu erhalten sowie angemessen reagieren und Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen durchführen zu können.
Auch im Anschluss an Havarien wie z.B. Leckagen, werden Untersuchungen erforderlich, um eine Sicherung bzw. Sanierung angemessen durchführen zu können. An Standorten, an denen bereits Kenntnisse über die Existenz von schädlichen Bodenveränderungen vorliegen, trägt ein Bodengutachten in Form einer Gefährdungsabschätzung zur Beurteilung der Situation und zur Sicherung anderer Schutzgüter bei.
Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) schreibt vor, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern bzw. wiederherzustellen. Gemäß § 1 BBodSchG sind „schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen“. Somit kann es erforderlich sein, dass im Rahmen einer Risikobeurteilung Handlungsbedarf besteht und Untersuchungen zur Planung der Sanierung oder Sicherung sowie eine gutachterliche Begleitung der Sanierungs- / Sicherungsmaßnahmen notwendig werden.