Skip to content

Emissionshandel


Alles rund um Ihre Emissionsfragen

Die ENVIZERT GmbH unterstützt Sie in allen Ihren Fragen im Bereich Emissionshandel

Nationaler Emissionshandel (BEHG)

Emissionshandel (TEHG)

Nationaler CO2-Emissionshandel ab 2021

Als Teil des Klimapaketes ist in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft getreten. Mit dem BEHG wird ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt, welches vorerst neben dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS) bestehen soll. Durch den nationalen Emissionshandel werden Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe erfasst. Hierzu zählen insbesondere Erdgas, Heizöl, Benzin/Diesel, Flüssiggas und Kohle. Handelsteilnehmer sind die Inverkehrbringer und Lieferanten dieser Brenn- und Kraftstoffe.

Das BEHG sieht vor, dass alle Handelsteilnehmer die Brennstoffemissionen der in Verkehr gebrachten Brennstoffe gegenüber der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) jährlich bis zum 31. Juli berichten. Für 2021 muss demnach bis zum 31.07.2022 ein so genannter Emissionsbericht eingereicht werden. Dieser muss vor Abgabe bei der DEHSt durch eine unabhängige Prüfstelle verifiziert werden. Bereits seit der Einführung des europaweiten Emissionshandelssystems in 2004 ist die ENVIZERT als Prüfstelle im Bereich der Verifizierung von CO2-Emissionsberichten tätig. Unsere Mitarbeiter(innen) verfügen daher über langjährige Erfahrungen in diesem Bereich.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zum nationalen Emissionshandelssystem zur Verfügung.

Verifizierung von Emissionsberichten und Zuteilungsanträgen gemäß Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz

Die Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen sind verpflichtet, die CO2-Emissionen eines Kalenderjahres zu ermitteln und bis zum 31. März des Folgejahres der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) in Berlin zu melden. Weiterhin kann ein Antrag auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen gestellt werden.

Vor der Übermittlung müssen der Emissionsbericht und Zuteilungsantrag von einer akkreditierten Prüfstelle gemäß ISO 14065 und Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 auf ihre Zuverlässigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüft werden.

Die ENVIZERT hat als akkreditierte Prüfstelle die Berechtigung, die Verifizierung von Emissionsberichten gemäß § 5 TEHG und Zuteilungsanträgen gemäß § 9 TEHG durchzuführen. Die aktuelle Akkreditierungsurkunde kann im Verzeichnis der akkreditierten Stellen der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS, www.dakks.de) eingesehen werden.

Die Prüfer der ENVIZERT verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Verifizierung von Emissionsberichten und Zuteilungsanträgen sowie der Prüfung von Überwachungsplänen. Im Rahmen der Verifizierung überprüfen wir Ihren Emissionsbericht bzw. Zuteilungsantrag sowie die Ermittlungsmethoden und den Überwachungsplan auf Übereinstimmung mit den geltenden Anforderungen.

Ansprechpartner bei ENVIZERT

Ihre persönlichen Ansprechpartner

mitarbeiter-markus-brylak-envizert-eco-gruppe

Dr. Markus Brylak

stellvertretender Prüfstellenleiter TEHG,
Prüfer für Emissionshandel

Tel.: 02541 9499 - 12

christian-becker-envizert

Christian Becker

Prüfstellenleiter TEHG,
Prüfer für Emissionshandel

Tel.: 02541 9499 - 31
Mobil: 0151 57407771