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Genehmigungsverfahren

Genehmigungsverfahren im Umweltbereich (BImSchG u.a.)

Unternehmerisches Handeln ist heute stark von der Umweltgesetzgebung berührt. Die Genehmigungspflicht für Anlagen, Tätigkeiten und Benutzungen, die im Besonderen geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen zu verursachen, ist in verschiedenen Gesetzen vorgeschrieben.

Zweck des Genehmigungsverfahrens ist es, den Schutz der Umwelt bei der Planung von Anlagen und Tätigkeiten zu berücksichtigen und dem Anlagenbetreiber Rechtssicherheit für sein Vorhaben zu verschaffen.

Die Erstellung von Antragsunterlagen für ein Genehmigungsverfahren im Umweltbereich erfordert fachliche Kompetenz und Zeit. Die richtige Abgrenzung und Definition von Anlagen, Stoffströmen und Tätigkeiten unter Berücksichtigung des technischen und rechtlichen Regelwerkes kann die inhaltlichen und organisatorischen Anforderungen einer Genehmigung oder Erlaubnis maßgeblich beeinflussen.

Dauer und Kosten eines behördlichen Verfahrens sind stark von der Qualität der eingereichten Unterlagen Ihres Unternehmens abhängig. Wir empfehlen Ihnen daher die Begleitung Ihres Genehmigungsverfahrens durch unsere öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und langjährigen Experten auf diesem Gebiet.

Gerne begleiten wir Sie Bei:

Bei Interesse an unseren Prüfleistungen oder Fragen zu uns und unserem Dienstleistungsangebot wenden Sie sich bitte direkt telefonisch an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Genehmigungsanträgen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz

Antragsverfahren
nach Baurecht

Bergbaurechtlichen Betriebsplänen

Anträgen zu Erlaubnissen und Bewilligungen gemäß Wasserhaushaltsgesetz

Genehmigungsverfahren
gemäß Kreislauf-
wirtschaftsgesetz

Ansprechpartner bei ENVIZERT

Ihre persönlichen Ansprechpartner

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Henning Guth

Projektbearbeiter,
AwSV-Sachverständiger,
Technischer Leiter der SVO

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Carsten Jung

Sachverständiger für
Genehmigungsverfahren
im Umweltbereich

Telefon: 02541 9499 - 14