Zertifizierungen gemäß § 41 EEG für stromintensive Unternehmen
Seit dem 01.01.2009 werden Zertifizierungen gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2, Satz 2 EEG 2009 und unter Bezugnahme auf das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) herausgegebene Untermerkblatt II A 1 durchgeführt. In diesem Fall gilt es gemäß einschlägiger ISO-Richtlinien, den Energieverbrauch sowie die Einsparpotenziale von besonders stromintensiven Unternehmen zu testieren. Die ENVIZERT GmbH ist als zugelassene Umweltgutachterorganisation (Zulassungsnummer DE-V-0266) für eine Vielzahl gewerblicher Bereiche in energieintensiven Betrieben, insbesondere mit dem NACE Scope 36.11, berechtigt, Verfahren gemäß § 41 EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) durchzuführen.
Folgende Eckdatens sind Voraussetzung einer Zertifizierung:
- Sie betreiben ein produzierendes Gewerbe
- Der Stromverbrauch im Geschäftsjahr liegt bei > 10 GW an einer Abnahmestelle
- Das Verhältnis der Stromkosten der Abnahmestelle zur Bruttowertschöpfung liegt über 15%
- Das Unternehmen muss die nach § 37 EEG anteilig weitergereichten Strommengen selbst verbrauchen
- Das Unternehmen muss den Energieverbrauch und die Energieeinsparpotentiale darlegen
Unsere Prüfverfahren zum § 41 EEG werden schwerpunktmäßig durch die SCORE GmbH als Umweltgutachterorganisation für Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeit betreut. Dies gilt auch für Prüfverfahren zum Erhalt der Einspeisevergütungen gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Zertifizierung nachhaltiger Biomasse gemäß Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV & Biokraft-NachV)