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Erneuerbare Energien

Zertifizierungen und Prüfungen nach EEG
sowie Zertifizierung gemäß Nachhaltigkeitsverordnung

Zertifizierungen
gemäß § 41 EEG für stromintensive Unternehmen

Einspeisevergütungen
gemäß Erneuerbare-
Energien-Gesetz

Zertifizierung nachhaltiger Biomasse gemäß Nachhaltigkeitsverordnung

Zertifizierungen gemäß § 41 EEG für stromintensive Unternehmen

Seit dem 01.01.2009 werden Zertifizierungen gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2, Satz 2 EEG 2009 und unter Bezugnahme auf das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) herausgegebene Untermerkblatt II A 1 durchgeführt. In diesem Fall gilt es gemäß einschlägiger ISO-Richtlinien, den Energieverbrauch sowie die Einsparpotenziale von besonders stromintensiven Unternehmen zu testieren. Die ENVIZERT GmbH ist als zugelassene Umweltgutachterorganisation (Zulassungsnummer DE-V-0266) für eine Vielzahl gewerblicher Bereiche in energieintensiven Betrieben, insbesondere mit dem NACE Scope 36.11, berechtigt, Verfahren gemäß § 41 EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) durchzuführen.

Folgende Eckdatens sind Voraussetzung einer Zertifizierung:

  • Sie betreiben ein produzierendes Gewerbe
  • Der Stromverbrauch im Geschäftsjahr liegt bei > 10 GW an einer Abnahmestelle
  • Das Verhältnis der Stromkosten der Abnahmestelle zur Bruttowertschöpfung liegt über 15%
  • Das Unternehmen muss die nach § 37 EEG anteilig weitergereichten Strommengen selbst verbrauchen
  • Das Unternehmen muss den Energieverbrauch und die Energieeinsparpotentiale darlegen

Unsere Prüfverfahren zum § 41 EEG werden schwerpunktmäßig durch die SCORE GmbH als Umweltgutachterorganisation für Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeit betreut. Dies gilt auch für Prüfverfahren zum Erhalt der Einspeisevergütungen gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Zertifizierung nachhaltiger Biomasse gemäß Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV & Biokraft-NachV)

Ansprechpartner bei ENVIZERT

Ihr persönlicher Ansprechpartner

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Gerald Böyer

Umweltgutachter

Telefon: 02541 84230 - 15