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Entsorgungswirtschaft

Alles rund um Ihre Entsorgungsfragen

Die ENVIZERT GmbH unterstützt Sie in allen Ihren Fragen im Bereich der Entsorgung

Entsorgungsfachbetriebe
(EfbV)

Altfahrzeugverwertung (AltfahrzeugV)

Elektrogerätegesetz (ElektroG)

End of Waste für Recyclingunternehmen

Verpackungsverwertung (VerpackG)

Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung

Die Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) regelt die Zertifizierung und Überwachung von Entsorgungsbetrieben und formuliert die Anforderungen an die Organisation, Ausstattung, Tätigkeit, das Personal und deren Zuverlässigkeit.

Entsorgungsfachbetrieb können diejenigen Betriebe werden, die gewerbsmäßig, im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, handeln oder makeln.

Im Rahmen eines Überwachungsvertrages werden die in der EfbV formulierten Anforderungen jährlich überprüft. Im Anschluss ist der Betrieb berechtigt, das Überwachungszertifikat, das Überwachungszeichen der Technischen Überwachungsorganisation ENVIZERT GmbH und die Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ zu führen.

Bescheinigungen gemäß
Altfahrzeug-Verordnung

Die Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (AltfahrzeugV) gilt für Altfahrzeuge einschließlich ihrer Bauteile und Werkstoffe.

Betreiber von Demontagebetrieben sind verpflichtet, die Überlassung von Fahrzeugen durch Verwertungsnachweise zu bescheinigen. Diese Verwertungsnachweise dürfen nur von Betreibern anerkannter Demontagebetriebe ausgestellt werden. Betreiber von Demontagebetrieben dürfen nur anerkannte Annahmestellen oder anerkannte Rücknahmestellen beauftragen, den Verwertungsnachweis auszuhändigen.

Die Betreiber von Annahmestellen, Rücknahmestellen, Demontagebetrieben, Schredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung müssen sich die Einhaltung der Anforderungen der Altfahrzeug-Verordnung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bescheinigen lassen.

Diese Bescheinigung wird bei Erfüllung aller Anforderungen der Altfahrzeug-Verordnung durch den Sachverständigen erteilt. Das Bescheinigungsverfahren wird jährlich durchgeführt.

Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage gemäß Elektro- & Elektronikgerätegesetz

Das im August 2015 in Kraft getretene Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie und zielt unter anderem auf eine fachgerechte und umweltfreundliche Entsorgung von Elektrogeräten ab. Werden Elektrogeräte am Ende ihrer Nutzungsdauer z.B. an Sammelstellen zurückgegeben, müssen diese zuerst einer Erstbehandlung zugeführt werden, bevor eine weitere Verwertung oder Beseitigung stattfinden kann. 

Dabei werden Schadstoffe (z.B. Flüssigkeiten) aus dem Gerät entfernt und Wertstoffe entnommen. Eine Erstbehandlung von Elektroaltgeräten darf jedoch nur von zertifizierten Erstbehandlungsanlagen durchgeführt werden, die sich einer jährlichen Überprüfung eines zugelassenen Umweltgutachters unterziehen. Seit 01.12.2017 kann die Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage auch im Rahmen der Entsorgungsfachbetriebe-Zertifizierung erfolgen.

Für Fragen zur Zertifizierung nach ElektroG, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Prüfung von Systemen, Branchenlösungen und Vollständigkeitserkläfungen gemäß VerpackG

Das Verpackungsgesetz betrifft alle Unternehmen, die auch bisher nach der Verpackungsverordnung verpflichtet waren. Diese müssen für die Sammlung und das Recycling der Verpackungen ihrer gewerbsmäßig abgegebenen Produkte sorgen, wenn diese im privaten Haushalt oder gleichgestellten Anfallstellen als Abfall anfallen. An „gleichgestellten Anfallstellen“ fallen typischerweise solche Verpackungen an wie in privaten Haushalten. Zu diesen Anfallstellen gehören z.B. Kinos, Gaststätten, Hotels, Freizeitparks, Kantinen oder Krankenhäuser.

Das VerpackG gilt auch für alle Hersteller und Händler bzw. Erstinverkehrbringer, die erstmals eine mit Ware befüllte Verkaufs- oder Umverpackung bzw. ein verpacktes Produkt an einen Dritten abgeben.

Die Prüfung von Systemen, Branchenlösungen und Vollständigkeitserklärungen erfolgt durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Verpackungsentsorgung oder einen zugelassenen Umweltgutachter.

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Verpackungsverordnung und die Umweltgutachter der ENVIZERT GmbH verfügen über langjährige Erfahrungen in der Durchführung von Prüfungsverfahren gemäß VerpackG.

"End of Waste": Prüfung von Qualitätsmanagementsystemen für Recyclingunternehmen

Die Abfallrahmenrichtlinie ist mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in deutsches Recht umgesetzt worden und definiert in § 5 das Ende der Abfalleigenschaft. In drei EU-Verordnungen für die Materialarten Bruchglas, Kupferschrott sowie Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott werden das Ende der Abfalleigenschaft sowie die damit ver-bundenen Anforderungen an ein Managementsystem für Recyclingunternehmen konkretisiert.
Der Erzeuger wendet ein zertifiziertes Managementsystem an, mit dem die Einhaltung der in diesen drei Verordnungen definierten Kriterien nachgewiesen werden muss. Das Managementsystem fordert eine Reihe dokumentierter Verfahren ein, die zum Zeitpunkt der Zertifizierung, die alle 3 Jahre durchgeführt wird, vorliegen müssen.

Kupferschrott – Verordnung (EU) Nr. 715/2013

Die Kriterien, anhand deren festgelegt wird, wann Kupferschrott nicht mehr als Abfall anzusehen ist, stellen sicher, dass Kupferschrott aus einem Verwertungsverfahren die technischen Anforderungen der Nichteisenmetallerzeugenden Industrie erfüllt.

Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott – Verordnung (EU) Nr. 333/2011

Die in der Verordnung formulierten Kriterien legen fest, wann Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott nicht mehr als Abfall anzusehen ist und die technischen Anforde-rungen der metallerzeugenden Industrie erfüllt.

Bruchglas – Verordnung (EU) Nr. 1179/2012
Die in der Verordnung formulierten Kriterien legen fest, wann Bruchglas nicht mehr als Abfall anzusehen ist und die technischen Anforderungen der glasherstellenden Industrie erfüllt.
Die Umweltgutachter der ENVIZERT GmbH verfügen über langjährige Erfahrungen in der Durchführung von Prüfungsverfahren in der Abfallwirtschaft.

Ansprechpartner bei ENVIZERT

Ihre persönlichen Ansprechpartner

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Carsten Jung

Umweltgutachter,
Leiter der TÜO Entsorgungsfachbetriebe,
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Altautoverwertung und Verpackungsentsorgung

Telefon: 02541 9499 - 14

mitarbeiter-jan-envizert-eco-gruppe

Jan Krotoszynski

Umweltgutachter, Sachverständiger,
Auditor

Telefon: 02541 84230 11

mitarbeiter-stefan-wendland-envizert-eco-gruppe

Stefan Wendland

Sachverständiger für
Entsorgungsfachbetriebe,
Sachverständiger für Altautoverwertung

Telefon: 02541 9499 - 22

mitarbeiter-markus-brylak-envizert-eco-gruppe

Dr. Markus Brylak

Umweltgutachter

Telefon: 02541 9499 - 12