Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung
Die Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) regelt die Zertifizierung und Überwachung von Entsorgungsbetrieben und formuliert die Anforderungen an die Organisation, Ausstattung, Tätigkeit, das Personal und deren Zuverlässigkeit.
Entsorgungsfachbetrieb können diejenigen Betriebe werden, die gewerbsmäßig, im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, handeln oder makeln.
Im Rahmen eines Überwachungsvertrages werden die in der EfbV formulierten Anforderungen jährlich überprüft. Im Anschluss ist der Betrieb berechtigt, das Überwachungszertifikat, das Überwachungszeichen der Technischen Überwachungsorganisation ENVIZERT GmbH und die Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ zu führen.