Gewerbeabfall
Getrenntsammlungsquote & Gewerbeabfall
Mit der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) im August 2017, gelten für Erzeuger bzw. Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen höhere Anforderungen. Neben der Pflicht zur getrennten Sammlung sowie der Vorbereitung zur Wiederverwertung bzw. Recycling, ist nun auch eine Dokumentation dieser Pflichten erforderlich. Diese muss jährlich bis zum 31.3. aktualisiert werden. Zur Erstellung eines geprüften Nachweises über die Getrenntsammlungsquote von 90% muss darüber hinaus ein zugelassener Sachverständiger hinzugezogen werden. Unsere Sachverständigen verfügen über die geforderten Zulassungen und begleiten Sie bei der Erfüllung der Pflichten der GewAbfV.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Informationsbroschüre zum Nachweis der Getrenntsammlungsquote.