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Gewerbeabfall

Getrenntsammlungsquote & Gewerbeabfall

Mit der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) im August 2017, gelten für Erzeuger bzw. Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen höhere Anforderungen. Neben der Pflicht zur getrennten Sammlung sowie der Vorbereitung zur Wiederverwertung bzw. Recycling, ist nun auch eine Dokumentation dieser Pflichten erforderlich. Diese muss jährlich bis zum 31.3. aktualisiert werden. Zur Erstellung eines geprüften Nachweises über die Getrenntsammlungsquote von 90% muss darüber hinaus ein zugelassener Sachverständiger hinzugezogen werden. Unsere Sachverständigen verfügen über die geforderten Zulassungen und begleiten Sie bei der Erfüllung der Pflichten der GewAbfV.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Informationsbroschüre zum Nachweis der Getrenntsammlungsquote.

Ansprechpartner bei ENVIZERT

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Nora Kandler

Projektbearbeiterin

Tel.: 02541 9499 - 24

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Stefan Wendland

Öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Altautoverwertung

Tel.: 02541 9499 - 22